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Moderner Esszimmertisch
Verkauf trotz laufender Hypothek

So gelingt es sicher und ohne finanzielle Überraschungen

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer glauben, ihre Immobilie erst verkaufen zu können, wenn die Hypothek abgelaufen ist. Das ist ein Irrtum. Ein Verkauf mit laufender Hypothek ist jederzeit möglich, wenn er richtig geplant wird. Entscheidend ist, welche der drei Optionen für Sie am meisten Sinn ergibt und wie Sie unnötige Kosten vermeiden.

Ihre drei Optionen

Die Hypothek zusammen mit der Immobilie verkaufen

Die Käuferschaft übernimmt Ihre bestehende Hypothek. Voraussetzung ist die Zustimmung der Käuferschaft sowie der Bank, welche vorab die Kreditwürdigkeit der neuen Schuldnerin oder des neuen Schuldners prüfen . Diese Lösung eignet sich besonders, wenn Ihre Hypothek einen tiefen Zinssatz hat und noch mehrere Jahre läuft , denn davon kann auch die Käuferschaft profitieren.

Die Hypothek auf eine neue Immobilie übertragen

Kaufen Sie im Anschluss an den Verkauf wieder Wohneigentum, kann die bestehende
Hypothek unter bestimmten Voraussetzungen auf die neue Liegenscha übertragen werden.
Verkauf und Kauf sollten zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgen und die neue Immobilie sollte mindestens gleich teuer sein wie die bisherige. Die Bank prüfen dabei erneut Ihre finanziellen Verhältnisse.

Die Hypothek vorzeitig auflösen

Sie lösen die Hypothek vor Ablauf und bezahlen der Bank dafür eine
Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fällt je nach Zinsumfeld und Restlaufzeit unterschiedlich hoch aus. Ein wichtiger Vorteil, den viele nicht kennen: Diese Entschädigung kann in vielen Kantonen bei der Berechnung des Grundstückgewinns als Kostenposition abgezogen werden und mindert damit Ihre Grundstückgewinnsteuer,

Die Vorfälligkeitsentschädigung im Detail

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Hypothek berechnet die Bank eine Entschädigung, die vom aktuellen Zinsumfeld, vom vereinbarten Zinssatz und von der verbleibenden Laufzeit abhängt. Nach nur zwei oder drei Jahren Haltedauer kann diese Entschädigung schnell mehrere Tausend Franken betragen. Ist der Verkaufszeitpunkt flexibel, lohnt es sich häufig, den Ablauf der Festhypothek abzuwarten und dadurch die Entschädigung ganz zu sparen.

Was, wenn die Hypothekenbedingungen der Käuferschaft nicht passen?

Wurde Ihre Hypothek zu einem eher hohen Zinssatz abgeschlossen, ist eine Übernahme für die Käuferschaft weniger attraktiv, da sie sich aktuell günstiger finanzieren könnte. In diesem Fall lässt sich der Kaufpreis um jenen Betrag reduzieren, den die Käuferschaft mit einer
günstigeren Hypothek sparen würde. Ob dieser Preisnachlass günstiger ist als eine vorzeitige Auflösung mit Vorfälligkeitsentschädigung, lässt sich mit einer kurzen Vergleichsrechnung klären, die wir für Sie gemeinsam mit Ihrer Bank vornehmen.

So gehen wir gemeinsam vor

  1. Bewertung Ihrer Immobilie und Einschätzung des realistischen
    Verkaufspreises
  2. Prüfung Ihrer Hypothekarsituation gemeinsam mit Ihrer Bank oder Ihrem
    Hypothekarberater
  3. Vergleich der drei Optionen: Mitverkaufen, übertragen oder vorzeitig auflösen
  4. Aktive Vermarktung Ihrer Immobilie und Vorauswahl passender Käuferinnen und Käufer
  5. Begleitung bis zum Notariat und zur erfolgreichen Handänderung

Warum sich eine frühzeitige Abklärung lohnt

Eine laufende Hypothek darf niemals der Grund sein, einen sinnvollen Verkauf aufzuschieben oder zu unterlassen. Mit der richtigen Planung lässt sich fast jede Ausgangslage lösend gestalten, ohne dass Sie unnötig Geld verschenken. Als lokale Immobilienfachleute in Kreuzlingen kennen wir die Banken und Abläufe in der Region und begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt.

Häufige Fragen

Kann ich mein Haus verkaufen, obwohl die Hypothek noch nicht abgelaufen ist?

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Ja, eine laufende Hypothek ist kein Hindernis für einen Verkauf. Sie können die Hypothek mitverkaufen, auf eine neue Immobilie übertragen oder vorzeitig auflösen.

Muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung immer bezahlen?

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Nur wenn Sie die Hypothek vor Ablauf kündigen. Übernimmt die Käuferschaft die Hypothek oder übertragen Sie diese auf eine neue Immobilie, entfällt die Entschädigung in der Regel.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung von den Steuern abziehen?

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In vielen Kantonen kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ermittlung des Grundstückgewinns berücksichtigt werden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je Kanton, gerne klären wir dies für Ihre Situation ab.

Wie schnell kann ich mit dem Verkauf beginnen?

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Je früher Sie Ihre Bank und uns einbeziehen, desto besser können wir den Verkaufszeitpunkt optimal auf Ihre Hypothekarsituation abstimmen. Ein Erstgespräch ist innert wenigen Tagen möglich.

 

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Bank oder eine Steuerfachperson.

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