
Gemeinsames Eigentum im Wandel
Verändern sich persönliche oder familiäre Verhältnisse, stellen sich häufig auch wichtige Fragen rund um gemeinsam gehaltenes Immobilieneigentum. Neben den emotionalen Herausforderungen stehen plötzlich komplexe organisatorische Fragen im Raum. Für viele Miteigentümerinnen und Miteigentümer ist das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung ein bedeutender Vermögenswert, den sie sich über Jahre hinweg aufgebaut haben. In dieser neuen Lebensphase gilt es, trotz aller Belastungen einen klaren Kopf zu bewahren. Es müssen Lösungen gefunden werden, die finanzielle Sicherheit garantieren und allen Beteiligten eine langfristig tragfähige Lösung ermöglichen.
Der gemeinsame Verkauf auf dem Markt
Die Veräusserung der Liegenschaft an einen Dritten ist in der Praxis der am häufigsten gewählte Weg. Der erzielte Erlös wird nach dem Abzug noch bestehender Hypotheken sowie aller anfallenden Gebühren aufgeteilt. Die Aufteilung des verbleibenden Erlöses richtet sich nach den jeweiligen Eigentums-, Erb- oder vertraglich vereinbarten Anteilen. Diese Option bietet den grossen Vorteil, dass sich die beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell voneinander lösen können. Mit dem ausgezahlten Startkapital lässt sich ein neuer Lebensabschnitt flexibel und unabhängig gestalten.
Die Übernahme durch eine Miteigentümerin oder einen Miteigentümer
Möchte eine beteiligte Person die Liegenschaft weiterhin selbst nutzen oder im Familienbesitz erhalten, kann sie die Anteile der übrigen Eigentümerinnen und Eigentümer übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der verbleibende Partner in der Lage ist, die übrigen Beteiligten entsprechend ihren Anteilen fair auszuzahlen. Zudem muss die finanzierende Bank der neuen Eigentums- und Finanzierungsstruktur zustimmen. Dafür prüft sie insbesondere, ob die Tragbarkeit der Hypothek aufgrund des Einkommens und der finanziellen Verhältnisse langfristig gegeben ist.
Die Liegenschaft als langfristiges Vermietungsobjekt
Soll das Wohneigentum als langfristige Anlage, zur Vermögenssicherung oder für die nächste Generation erhalten bleiben, kann eine Vermietung eine sinnvolle Lösung sein. Die regelmässigen Mieteinnahmen dienen dabei dazu, die laufenden Unterhaltskosten sowie die Hypothekarzinsen zu decken. Diese Option setzt jedoch voraus, dass alle beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer auch künftig sachlich miteinander kommunizieren und verlässlich zusammenarbeiten können. Bleiben mehrere Parteien Miteigentümer der Liegenschaft, müssen wichtige Entscheidungen rund um die Bewirtschaftung und den Unterhalt weiterhin gemeinsam getroffen werden.
Ihr verlässlicher Partner in der Bodenseeregion
Welche Lösung für die Aufteilung oder zukünftige Nutzung Ihrer Liegenschaft infrage kommt, hängt von den Eigentumsverhältnissen, den finanziellen Möglichkeiten und den persönlichen Zielen aller Beteiligten ab. Unser Team von der Bocelli Immobilien AG unterstützt Eigentümer im Thurgau, in Kreuzlingen und rund um den Bodensee mit persönlicher Beratung und tiefer Marktkenntnis. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Liegenschaft und begleiten Sie diskret durch den gesamten Prozess. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Situation in einem vertraulichen Gespräch zu bereden.








